Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der 4. EU-GwRL fehlen wesentliche Akzente

Abbildung: Wesentliche Regelungen Quelle: Eigene Darstellung

Martin Zapatka - Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie ist am 25. Juni 2015 in Kraft getreten und muss bis zum 26. Juni 2017 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Autor liefert hier einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.

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