FACTORING

Zur Bankerlaubnispflicht bei Ankauf von Lebensversicherungen

Urteil des Bundesgerichtshofs lässt Factoring-Branche aufmerken

Dr. Karl Friedrich Dumoulin, Foto: Marc Fippel

Seit einigen Jahren existiert ein Markt für den "Kauf gebrauchter Lebensversicherungen". Mit einem entsprechenden Sachverhalt befasste sich unlängst der Bundesgerichtshof (BGH).1) Das Urteil betrifft die Factoring-Branche nicht direkt. Es zeigt aber einmal mehr, dass im Hinblick auf die extensive Auslegung des Tatbestands des Einlagengeschäfts2) stets Aufmerksamkeit geboten ist. (Red.)

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