5. EU-Geldwäscherichtlinie sorgt für mehr Offenlegung und Transparenz

Umsetzung in nationales Recht bis spätestens Anfang 2020

Anja Patricia Gruhn Quelle: BDL

Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie wurde nach der formalen Zustimmung des Rates am 14. Mai 2018 verabschiedet und am 19. Juni 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen in nationales Recht umsetzen. Dieser Beitrag stellt die Neuerungen vor. (Red.)

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