Sonderprüfung bei der Grenke AG: Wesentliche Vorwürfe nicht bestätigt, aber auch Beanstandungen

Quelle: Grenke

Die Grenke AG hat über den Zwischenstand der laufenden Sonderprüfung durch die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars informiert.

Laut dem Zwischenbericht von Mazars haben sich keine Feststellungen ergeben, die an dem rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Gehalt der Leasing-Verträge zweifeln lassen. Ebenso wenig bestehen Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler. Auch der Vorwurf der Geldwäsche hat sich nicht bestätigt. Insgesamt zeichnet sich kein systematischer Bedarf für Goodwill-Abschreibungen auf erworbene Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer Defizite im Einzelfall vertretbar.

Mazars weist jedoch auf einige Kritikpunkte hin. Unter anderem seien die internen Kontrollmaßnahmen der Grenke AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen nicht effektiv und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des Geldwäschebeauftragten weise wesentliche Mängel auf. Außerdem ließen sich bei der Grenke Bank Verstöße gegen die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verzeichnen, die sich auf Beanstandungen im Kundenkreditgeschäft beziehen.

Eine weitere wesentliche Beanstandung trifft die Bilanzierung der Franchiseunternehmen. Mazars ist der Auffassung, dass diese bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Der Mazars-Bericht enthält auch Feststellungen zu fehlenden oder nicht wirksamen prozessabhängigen Kontrollen im internen Kontrollsystem sowie schwerwiegende Feststellungen zur internen Revision und Compliance-Organisation.

Kritisiert wurden zudem die nicht erfolgte Offenlegung nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen und der Prozess der Geldwäscheprävention. Ein weiterer Hinweis von Mazars betrifft die Methodik zur Berechnung der Risikovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Es werden Modell- und Dokumentationsschwächen festgestellt.

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