Heute tritt die novellierte Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) in Kraft. Damit kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Öffentliche Stellen, mit denen Verwaltungsvereinbarungen geschlossen werden, werden auf der Webseite des Bundesamts für Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht.
Die Novellierung der Förderrichtlinie sieht zudem vor, dass die Förderung beim Leasing abhängig von der Leasingdauer (6 bis 11 Monate, 12 bis 23 Monate sowie über 23 Monate) gestaffelt wird. Für das Leasing reiner Elektro-Autos beträgt der staatliche Anteil der Förderung bei der kürzesten Laufzeit 750 Euro bei einem Nettolistenpreis unter 40 000 Euro und 625 Euro bei einem höheren Listenpreis, bei einer Laufzeit von 12 bis 23 Monaten sind es 1 500 beziehungsweise 1250 Euro und bei länger laufenden Verträgen 3000 Euro beziehungsweise 2 500 Euro bei einem Nettolistenpreis über 40 000 Euro.
Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge gibt es bei einer Leasingdauer von 6 bis 11 Monaten 562,50 Euro (Nettolistenpreis unter 40 000 Euro) beziehungsweise 468,75 Euro (Nettolistenpreis über 40 000 Euro) an staatlicher Förderung. Bei Verträgen mit 12 bis 23 Monaten Laufzeit sind es 1 125 beziehungsweise 937,50 Euro und bei einer längeren Leasingdauer 2 250 beziehungsweise 1 875 Euro Förderung.
Hinzu kommt jeweils ein Herstelleranteil in gleicher Höhe. Der genannte staatliche Anteil wird zudem befristet bis zum 31. Dezember 2021 als Innovationsprämie verdoppelt.