Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen BDL ist mit seinen Forderungen, die KfW-Sonderprogramme für Leasing zu öffnen, durchgedrungen: Nun können auch Leasing-Gesellschaften einen KfW-Unternehmerkredit im Rahmen des Corona-Sonderprogrammes 2020 für sich beantragen sofern sie nicht mehr als 25 Prozent im Eigentum von Kreditinstituten stehen. Zudem bestätigt die KfW in den FAQs auf dem Kundenportal der Hausbanken, dass Unternehmen mit dem Darlehen auch Leasing-Raten begleichen können.
„Insoweit sind erste Erleichterungen festzustellen“, sagt BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen der FLF-Redaktion. „Beim zentralen Thema der Haftungsfreistellungen für Stundungen wird der BDL dagegen weiterhin dicke Bretter bohren müssen“, so Conen. Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, zum Beispiel der Sieben-Verbände-Allianz, werde intensiv fortgesetzt. Mehr dazu in der FLF Ausgabe Nummer drei, die Ende April erscheinen wird.
Auf der Homepage des BDL findet sich eine Übersicht zu Förderhilfen und -programme von KfW und Bürgschaftsbanken und viele weitere nützlich Informationen für die Leasing-Branche und ihre Kunden, sowie Hinweise der BaFin (u.a. Auswirkungen auf Annuitätenaussetzungen, Vor-Ort-Prüfungen, Homeoffice/Außer-Haus-Geschäfte).