BDL schlägt Stundungsmodell für Leasing-Raten vor - Politik muss Leasing beim Notfallfonds und den Förderprogrammen berücksichtigen

Kai Ostermann, Präsident, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Quelle: BDL/Deutsche Leasing

Als ein schnelles und unbürokratisches Instrument zur Überbrückung von drohenden Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Krise hat Kai Ostermann, der Präsident des Bundes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL),  ein Modell für garantie-abgesicherte Stundungen von Leasing-Raten angeregt. Zudem müsse Leasing beim aktuell diskutierten Notfallfonds des Bundesfinanzministeriums und den Förderprogrammen von Bürgschaftsbanken und KfW berücksichtigt werden.

Aktuell sind Leasing-Güter im Wert von über 220 Milliarden Euro in Deutschland im Einsatz. Gerät nun ein Kunde aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsnot, könnte die Stundung der Leasing-Raten von 3 bis 6 Monaten den betroffenen Unternehmen eine Atempause verschaffen, so Ostermann. Ein wirksames Stundungsmodell, das auch bei Banken Einsatz finden könnte, setze allerdings geeignete Rahmenbedingungen voraus. „Die Stundung muss durch staatliche oder öffentlich-rechtliche Garantien abgesichert sein. Dazu bedarf es schneller Anpassungen im Insolvenz- und Aufsichtsrecht, dies würde zum Beispiel auch die 90-Tage-Ausfalldefinition berühren“, so Ostermann Der BDL habe dieses Stundungsmodell in einem Schreiben in der vergangenen Woche Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgeschlagen.

Die von der Bundesregierung geplante Regelung, wonach die Insolvenzantragspflicht für einen Zeitraum bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird, wird vom BDL begrüßt, jedoch dürfe sich dabei keine Änderung für die Rechte und Pflichten des Insolvenzverwalters ergeben. „Die Eigentumsrechte der Leasing-Gesellschaft dürfen durch die Verlängerung der Insolvenzantragspflicht nicht beeinträchtigt werden“, fordert Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. Zudem müsse Leasing in den geplanten Maßnahmen berücksichtigt werden. So prüft das Bundesfinanzministerium aktuell einen Notfallfonds, der zum Beispiel bei Verbindlichkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen helfen soll. Hier müssten Leasing-Raten zwingend eingebunden werden, so die Forderung.

„Die Leasing-Branche muss auch in den aktuellen Fördermaßnahmen berücksichtigt werden. Hierzu müssen Bürgschaftsbanken und KfW mit entsprechenden Rückbürgschaften des Staates ausgestattet sein“, so Claudie Conen. Damit müssten auch bestehende Forderungen abgesichert werden. Die Maßnahmen dürften sich zudem nicht nur auf neue Verträge konzentrieren, denn der Mittelstand habe bereits in den vergangenen Jahren Investitionen in die Zukunft getätigt, die nun abgesichert werden müssten.

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