Bundeskartellamt gibt grünes Licht für nächsten Schritt bei #DK

Das Bundeskartellamt hat am 17. März den Weg für die von der Deutschen Kreditwirtschaft geplante Weiterentwicklung des Bezahlsystems Giropay frei gemacht. Im Jahr 2020 hatte die Wettbewerbsbehörde bereits für die Zusammenlegung von Giropay, Paydirekt und Kwitt unter der einheitlichen Marke Giropay grünes Licht gegeben. Im zweiten Schritt ist nun eine Stärkung der Rolle des Gemeinschaftsunternehmens Paydirekt GmbH als zentrale Anbieterin des Bezahlsystems Giropay geplant. Sie soll die zur Teilnahme am Giropay-System erforderlichen Verträge und Entgelte gestalten, womit eine zentralisierte Preissetzung einhergeht. Zudem soll die Paydirekt GmbH die Verwendung der digitalen Girocard zur Autorisierung von Zahlungen über Giropay flächendeckend ermöglichen und zu diesem Zweck eine entsprechende Zulassung im Girocard-System erhalten. Gegen diese zentralisierte Ausrichtung des Giropay-Geschäftsmodells hat das Bundeskartellamt keine wettbewerblichen Bedenken. Denn als Internet-Bezahlverfahren stehe Giropay im Wettbewerb zu starken Anbietern wie Paypal, Visa oder Mastercard.

Einspruch erhoben hatte das Bundeskartellamt hingegen gegen die ursprünglichen Pläne, Investitionen in Giropay durch eine Exklusivitätsvereinbarung abzusichern. Denn für einen Markteintritt in Deutschland oder eine Erweiterung der angebotenen Funktionalitäten könnten einige Giropay-Wettbewerber auf Kooperationspartner aus der deutschen Kreditwirtschaft angewiesen sein. Nachdem auf die ursprünglich geplante Exklusivitätsklausel verzichtet wurde, haben die Wettbewerbshüter nun die Pläne abgesegnet.

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