BaFin: Kein Neukundengeschäft mehr für Unzer E-Com

Die BaFin hat am 28. Juli 2022 gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) gegenüber der Unzer E-Com GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und den geldwäscherechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde gegenüber der Unzer E-Com GmbH ein Neukundenverbot angeordnet. Am 19. August 2022 wurde von der …

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