Vorschläge zur PSD3: Ausweitung der Haftungsregeln für Banken stößt auf Kritik

Bild: EU-Kommission

 Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, mit denen die derzeitige Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) geändert und zur PSD3 modernisiert sowie eine Verordnung über Zahlungsdienstleistungen eingeführt werden soll. Das Maßnahmenpaket soll

- Zahlungsbetrug bekämpfen und eindämmen, indem die Zahlungsdienstleister in die Lage versetzt werden, betrugsbezogene Informationen untereinander auszutauschen, die Verbraucher besser sensibilisiert werden, die Vorschriften für die Kundenauthentifizierung verschärft werden, die Erstattungsrechte von Betrugsopfern ausgeweitet werden und ein System zur Überprüfung der Übereinstimmung der IBAN-Nummern der Zahlungsempfänger mit ihren Kontonamen für alle Überweisungen verbindlich wird;

- Verbraucherrechte verbessern, zum Beispiel in Fällen, in denen ihre Gelder vorübergehend gesperrt sind, und indem Kontoauszüge und Informationen über Geldautomatengebühren transparenter werden;

- die Wettbewerbsbedingungen zwischen Banken und Nichtbanken weiter angleichen, insbesondere durch Gewährung des Zugangs von Nicht-Bank-Zahlungsdienstleistern zu allen Zahlungssystemen in der EU mit angemessenen Garantien und Sicherung der Rechte dieser Anbieter auf ein Bankkonto;

- die Funktionsweise des offenen Bankwesens durch Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die Bereitstellung offener Bankdienstleistungen verbessern und die Kontrolle der Kunden über ihre Zahlungsdaten stärkt, wodurch neue innovative Dienste in den Markt eintreten können;

- die Verfügbarkeit von Bargeld in Geschäften und an Geldautomaten verbessern , indem Einzelhändlern die Möglichkeit gegeben wird, Bargelddienstleistungen für Kunden zu erbringen, ohne dass ein Kauf erforderlich ist, und die Vorschriften für unabhängige Geldautomatenbetreiber präzisiert werden;

- die Harmonisierung und Durchsetzung stärken, indem die meisten Zahlungsregeln in eine unmittelbar anwendbare Verordnung aufgenommen und die Bestimmungen über die Umsetzung und Sanktionen verschärft werden.

Die DK begrüßt in einer ersten Stellungnahme, dass die Europäische Kommission wesentliche Vorgaben der bisherigen Regelungen beibehalten will. Das sorge für Stabilität und Investitionssicherheit und schaffe wesentliche Voraussetzungen für zukünftige Innovationen im Zahlungsverkehr. In diesem Zusammenhang sei es richtig, dass der Zugriff auf Zahlungskonten der Kundinnen und Kunden mittels Drittdienstleistern zukünftig nur noch über die von der Kreditwirtschaft geschaffenen technischen Infrastrukturen und Schnittstellen (APIs) erfolgen soll. Dies erhöhe die Transparenz und Sicherheit auch für den Verbraucher. Kritisch merkt die DK allerdings an, dass die Kommission den Mindestumfang von Funktionen über das eigentliche Kundenangebot hinaus erweitern will. Denn dies greife in die Produktgestaltungsfreiheit von Kreditinstituten ein ohne dass es dafür eine Notwendigkeit gäbe. Auch Überlegungen zu weiterreichenden Vorgaben in Bezug auf Haftung und Kundenrechte, die über die eigentliche Abwicklung von Zahlungen hinausgehen, werden kritisch bewertet.  Sie bedürften einer sorgfältigen Ausbalancierung mit weiteren betrugsbekämpfenden Maßnahmen und Verhaltensweisen.

Die DK will sich in den anstehenden Gesetzgebungsprozess auf europäischer und nationaler Ebene aktiv einbringen. In diesem Zusammenhang seien auch die Wechselwirkungen zu den neuen Gesetzesinitiativen hinsichtlich eines offenen Finanzwesens – mit dem Ziel eines Level Playing Fields für Kreditinstitute und für die weiteren Anbieter – sogfältig zu bewerten.

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