Blickpunkte

Prepaid-Karten - Verantwortung beim Emittenten

Das de-facto-Verbot des Vertriebs von Prepaid-Karten im Einzelhandel ist mit den jetzt festgelegten Richtlinien der deutschen Geldwäschegesetzgebung vom Tisch. Auch weiterhin können Prepaid-Karten seien es nun "Geschenkgutscheine" von Einzelhändlern oder von Banken ausgegebene Prepaid-Karten der internationalen Kartenorganisationen - als Mitnahmeprodukt an der Ladenkasse vertrieben wer den, ohne dass der Käufer sich hierzu identifizieren müsste. Das gilt freilich nur, solange …

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