Rechtsfragen

Neues Zahlungsverkehrsrecht - Auswirkungen in der Praxis

Mit dem neuen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und der Einführung der §§675 c - 675 z in das BGB ist die EU-Zahlungsdiensterichtlinie zum 1. November 2009 in Deutschland umgesetzt worden.

Mit dem neu eingeführten Begriff der sogenannten Zahlungsinstitute (§1 Abs.1 Ziff. 5 ZAG) gibt es erstmals eine Kategorie von Zahlungsdienstleistern, die zwar noch keine Bank sind, aber doch schon der Aufsicht der nationalen Finanzbehörden, in Deutschland der Bundesanstalt für …

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