Umzugsmotiv entscheidend bei Kostenabsetzungen

Wenn es nicht ganz klar zu entscheiden ist, ob Arbeiten im Zusammenhang mit einem Umzug eher in die berufliche oder in die private Sphäre eines Steuerzahlers fallen, dann zieht der Betroffene den Kürzeren. Denn für eine Absetzbarkeit darf fast ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen sein (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen X B 153/11).

Ein Selbstständiger zog aus betrieblichen Gründen um und ließ vor dem Bezug seines neuen Objekts Malerarbeiten durchführen. Diese betrafen teils …

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