Aktuelles EuGH-Urteil

Bauherren müssen doppelt zahlen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem am 19. Januar veröffentlichten Beschluss unter dem Aktenzeichen C-156/08 entschieden, dass durch die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuererhebung bei Bauleistungen keine Doppelbelastung für Bauherren entsteht. Grundlage der Entscheidung ist ein Fall, den das Niedersächsische Finanzgericht dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hatte. Dabei ging es um die Frage, ob die deutsche Doppelbelastung von Bauherren mit Grunderwerb- und Umsatzsteuer …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X