FACTORING

Refinanzierung durch Weiterverkauf von angekauften Forderungen

Worauf Zweit-Factors achten müssen

Wolf Stumpf, Foto: Noerr LLP

Viele Factoring-Anbieter refinanzieren sich durch den Weiterverkauf der vom Factoring-Kunden angekauften Forderungen. Neben einer Verbriefung, bei der die angekauften Forderungen an eine Zweckgesellschaft veräußert werden, kommt auch ein Weiterverkauf an einen anderen Factoring-Anbieter in Betracht. Dieser sogenannte Zweit-Factor geht ein erhöhtes Risiko ein. Der Beitrag untersucht die (zivilrechtlichen) Herausforderungen für diese komplexe Konstellation und geht dabei …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X