FACTORING

Nichtbestehende Forderungen und Verjährung

Konsequenzen für das Factoring

Dr. Stefan Krüger (li), Rechtsanwalt und Partner, und Manuel Schulz, Rechtsanwalt, beide Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf
Fotos: Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Bundesgerichtshof hat über den Umgang mit der Verjährung bei der Rückabwicklung von Forderungsverkäufen entschieden. Dabei ging es um den Ankauf nicht-existenter Forderungen durch den Factor. Die beiden Autoren stellen den dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor, ordnen das Urteil in den dazugehörenden rechtlichen Kontext mit Bezug zur Factoring-Branche ein und erläutern darüber hinaus die Konsequenzen für das Factoring. (Red.)

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