Leasing-Gesellschaften sind keine Schattenbanken

EBA-Leitlinien neu definieren

Thomas Hartmann-Wendels

Univ.-Prof. Dr. Thomas Hartmann-Wendels - "Geschäftsbeziehungen zu beaufsichtigten Leasing-Unternehmen fallen nach Auffassung der BaFin nicht in den Anwendungsbereich der zukünftig vorgeschriebenen zusätzlichen Limitsysteme für Kreditinstitute zur Begrenzung ihrer Risikopositionen gegenüber Schattenbanken. Voraussetzung dafür ist, dass Fristentransformation nicht in erwähnenswertem Umfang Bestandteil des Geschäftsmodells der Leasing-Unternehmen …

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