RECHT
EuGH zum Drittwirkungsstatut
Auf Urteil folgen Unklarheiten
Wolf Stumpf, Foto: Noerr LLP
Die Rom I-VO regelt die vertraglichen Schuldverhältnisse des internationalen Privatrechts der Europäischen Union. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2009 sind viele Fragen offen. Eine davon betrifft die Drittwirkung der Forderungsabtretung. Der Europäische Gerichtshof hat hierzu im Oktober 2019 eine Entscheidung getroffen: Die Drittwirkung darf nicht durch Rückgriff auf Artikel 14 Rom I-VO beantwortet werden. Die Autoren untersuchen in diesem Beitrag, was das Urteil konkret …
Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.