Anzeige von wesentlichen Auslagerungen

Rahmendaten und Trigger-Events

Dr. Bodo Chrubasik, Hinnerk Heise
Foto: bm consult
 

Die vorrübergehend ausgesetzte Pflicht zur Einreichung von wesentlichen Auslagerungsanzeigen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist seit November 2022 wieder in Kraft. Allerdings läuft die Nachmeldefrist aus: Anzeigepflichtige Sachverhalte sind bis zum 1. März 2023 über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) digital nachzumelden. Der Beitrag gibt Aufschluss darüber, welche Auslagerungen von der Anzeigepflicht erfasst …

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