RECHT

Die 6. MaRisk-Novelle - Konsultation 14/2020

Was ist neu in der Auslagerung?

Dr. Bodo Chrubasik, Foto: Bank Management Consult

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat im Oktober 2020 eine Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement publiziert, die 6. MaRisk-Novelle. Die Überarbeitung ist insbesondere den Änderungen der internationalen Regelsetzung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde geschuldet. Dieser Prozess wurde aber auch zum Anlass genommen, zusätzlich einige weitere Themen anzupassen. Der Beitrag widmet sich den verschärften Anforderungen an …

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