Der Bundesverband Factoring für den Mittelstand (BFM) ist als erster Verband neues assoziiertes Mitglied im Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL). Im Gegenzug wurde der BDL Verbandspartner des BFM. Gemeinsame Themen und Herausforderungen der Mitglieder sprechen für eine noch intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung, so die Meinung der Verbands-Geschäftsführer.
„Gerade in Bezug auf die Regulatorik gibt es viele gemeinsame Themen, da eine Reihe von Anforderungen für Leasing- und Factoring-Unternehmen gleichermaßen gelten“, erläutert Horst Fittler, Hauptgeschäftsführer des BDL. „BDL und BFM treten daher punktuell schon länger mit gemeinsamen Forderungen gegenüber Politik und Aufsichtsbehörden auf. Hinzu kommt, dass viele Leasing-Gesellschaften auch Factoring-Töchter oder -Schwestern haben. Eine stärkere, institutionelle Vernetzung lag daher auf der Hand.“
Michael Prüfer, Geschäftsführer des BFM, führt aus: „Im BFM und im BDL haben viele mittelständische Finanzdienstleister ihre Heimat. Alle müssen sich gemeinsam den Herausforderungen von Finanzdienstleistungsaufsicht oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen stellen. Factoring und Leasing durch mittelständische Partner bilden einen Kern der deutschen Mittelstandsfinanzierung. Die Partnerschaft mit dem BDL soll gerade den berechtigten Belangen mittelständischer Factoring-Gesellschaften mehr Gehör verschaffen.“
Der BFM, mit Sitz in Berlin, wurde 2001 gegründet und hat 31 Mitglieder sowie 16 Verbandspartner. Er ist der erste Verband, der sich nach der Öffnung des BDL für andere Verbände mit dem BDL vernetzt. Am 7. November 2018 hatte die 35. Mitgliederversammlung des BDL einstimmig eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die bisherigen rund 80 Kooperations- und Informationspartner des BDL sowie erstmals auch andere Verbände assoziierte Mitglieder des BDL werden können. „Damit wurde der Verbandsstrategie ‚Leasing 2020‘ Rechnung getragen, die eine stärkere Vernetzung mit Verbänden aus der Realwirtschaft vorsieht“, führt der Hauptgeschäftsführer aus. Assoziierte Mitglieder bleiben ohne Stimmrecht, dies ist weiterhin den ordentlichen Mitgliedern, den Leasing-Gesellschaften, vorbehalten.