Privatinsolvenz

Weniger als jeder Zehnte erreicht Restschuldbefreiung nach drei Jahren

Zum 1. Juli 2014 wurde das Privatinsolvenzverfahren reformiert - nicht zuletzt mit dem Ziel, zahlungsunfähige Verbraucher schneller von ihren Schulden zu befreien. Wenn innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Schulden und die Verfahrenskosten bezahlt werden, ist eine Restschuldbefreiung möglich. Wie viele Personen von den neuen Regelungen profitieren, hat die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel nun erstmals auf Jahressicht untersucht. Vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 …

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