Gesetzmäßigkeit einer Widerrufsinformation

Anmerkung zu dem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. November 2015 - 6 U 171/15 -

Dr. Christoph Godefroid, Düsseldorf, ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Godefroid & Pielorz 

Nennt eine Widerrufsinformation lediglich einen Teil der Pflichtinformationen, deren Erhalt Voraussetzung für den Lauf der Widerrufsfrist ist, so ist dies nicht zu beanstanden. Der Bundesgerichtshof hat die in dem hier behandelten Beschluss vertretene Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart bereits unter anderem mit Beschluss vom 22. November 2016 bestätigt. Der Beitrag befasst sich neben dieser Problematik außerdem mit den zutreffenden Ausführungen des OLG …

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